Müllentsorgung


Rest- und Biomüll

Die Restmüllsammlung wird in Kastelruth ab dem 01.05.2017 an folgenden Sammeltagen durchgeführt:

Montag

  • Seis und Telfen;
  • Seiser Alm und St. Valentin nur für Gastbetriebe;

Dienstag

  • Kastelruth und St. Michael;
  • Runggaditsch, Überwasser, Pufels nur für Gastbetriebe;

Mittwoch

  • St. Oswald 
  • St. Vigil
  • Tisens 
  • Tagusens

Donnerstag

  • Seiser Alm und St. Valentin;
  • Seis am Schlern und St. Valentin nur für Gastbetriebe;

Freitag

  • Runggaditsch, Pufels, Überwasser;
  • Kastelruth und St.Michael nur für Gastbetriebe;

              

Müllberechnung

Die Müllentsorgungsgebühr setzt sich aus drei verschiedenen Gebühren zusammen:

Grundgebühr: die Grundgebühr wird pro Person berechnet. Allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 4 Personen, um größere Familien nicht zu benachteiligen. (siehe unter Tarife)

Mindestentleerungsgebühr: als Mindestmenge werden 180 Liter pro Person in Rechnung gestellt.

Zusatzentleerungen: werden mit dem genehmigten Tarif / Liter + 10% MwSt. pro Liter Müll in Rechnung gestellt.

Diese ersten beiden Gebühren sind in jedem Fall zu zahlen, auch wenn die Entleerungen im Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

 

So funktioniert die Entsorgung des Restmülls: 

Müllbehälter: alle Müllbehälter müssen vollkommen geschlossen sein; der Deckel darf nicht hochstehen. Behälter mit auch nur leicht geöffnetem Deckel (> 10 cm) werden als zwei Entleerungen gezählt.

Wer keinen Müllbehälter, sondern nur Müllsäcke hat: es dürfen nur Müllsäcke verwendet werden, welche im Steueramt der Gemeinde oder im Recyclinghof Telfen abgeholt werden. Die Säcke müssen fest zugebunden sein. Es ist untersagt, die Müllsäcke zu überfüllen und mittels Klebeband zuzukleben; in diesem Falle werden zwei Entleerungen in Rechnung gestellt.

Es ist strengstens untersagt, Müll wild zu lagern oder zu entsorgen. Zuwiderhandelnde müssen mit folgenden Strafen rechnen: 258,00 bis 2.582,00 Euro. Die Gemeindeverwaltung ist von Gesetz wegen verpflichtet, die Strafen anzuwenden.

 

Biomüllsammlung

In Kastelruth, St. Michael, Runggaditsch, Überwasser und Pufels sind die Sammeltage der Donnerstag für das ganze Jahr und zusätzlich der Montag für den Zeitraum Juni bis Oktober. In Seis am Schlern und Telfen ist es der Mittwoch für das ganze Jahr und zusätzlich der Freitag für den Zeitraum Juni bis Oktober vorgesehen. Auf der Seiser Alm und in St. Valentin wird der Biomüll ganzjährig am Freitag abgeholt und im Zeitraum Juni bis Oktober auch am Mittwoch.

Die Verrechnung erfolgt nicht literweise, sondern pauschal, deshalb können und sollen auch halbvolle Behälter entleert werden, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.

Sie sind für Ihre/n Biotonne/n verantwortlich und es ist daher auch in Ihrem Interesse, durch Sauberhaltung für weitgehende Geruchsvermeidung zu sorgen.

 

In die Biotonne gehören Küchenabfälle und damit vergleichbare Bioabfälle:

  • Lebensmittel und Speisereste
  • (verdorbenes) Obst und Gemüse
  • überlagerte Lebensmittel
  • Kaffeesatz und Tee mit Filterpapier
  • Knochen und Gräten in kleineren Mengen
  • gekochte Speisen
  • Käse und Milchprodukte
  • Haare und Wolle
  • produktionsspezifische Bioabfälle

Nicht in die Biotonne gehören Sonstige Abfälle:

  • große Menge Knochen und Fleisch
  • Eierschalen, Muschelschalen, Obstkerne, Nussschalen
  • Alufolien, Kunststoffe
  • Milch- und Saftkartons
  • Wegwerfwindeln
  • Hygieneabfälle
  • Wischpapier und Papierservietten
  • Asche, Plastiktüten
  • Staubsaugerbeutel, Gummi, Porzellan
  • Altpapier, Altglas, Getränke- Konservendosen und Schadstoffe

In der Biotonne dürfen keine Plastiksäcke (auch keine umweltfreundlichen) oder Mater-Bi-Säcke verwendet werden, nur Papiersäcke für Lebensmittel.

Wir bitten Sie in unser aller Interesse, so sorgfältig wie möglich zu sammeln, da nur dadurch eine effiziente Nutzung des Biomülls und eine langfristige Senkung der Restmüllmenge und dadurch auch der Müllpreise möglich sind.

Zuständig

DEU