Gemeindeausschuss


Dem Gemeindeausschuss gehören der Bürgermeister und fünf Gemeindereferenten an. Der Gemeindeausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte mittels Beschlussfassung aus, die nicht durch Gesetz oder durch die Satzung dem Rat, dem Bürgermeister dem Gemeindesekretär oder den leitenden Beamten vorbehalten sind.

Der Gemeindeausschuss erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über seine Tätigkeit, führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt diesem eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Aufteilung der Sachbereichte und Amtsgeschäfte der Gemeindereferenten

Bürgermeisterin

Gemeindesekretär

Referenten

DEU