Kundmachung: Interessensbekundungen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Gemeinde Kastelruth gibt bekannt, dass beabsichtigt wird, Flächen für den geförderten Wohnbau zuzuweisen....

Veröffentlichungsdatum:

20.05.2026

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien
wohnsiedlung

Beschreibung

Die Gemeinde Kastelruth gibt bekannt, dass beabsichtigt wird, Flächen für den geförderten Wohnbau zuzuweisen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Genossenschaften sowie sonstige Berechtigte können ihr Interesse an einer möglichen Zuweisung durch Hinterlegung der Interessensbekundung bei der Gemeinde anmelden.

Die Interessensbekundung dient ausschließlich der Erhebung des Bedarfs und begründet weder einen Anspruch auf Zuweisung noch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens.

Die Gesuche können innerhalb 12. Juni 2026 in der Gemeinde mittels PEC an: kastelruth.castelrotto@legalmail.it oder E-Mail an: info@kastelruth.eu eingereicht werden.

 Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kastelruth oder sind während der Amtsstunden beim zuständigen Gemeindeamt erhältlich.

Datei

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.05.2026, 08:04 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.