Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet und die staatlichen Bestimmungen zur IMU und TASI finden nicht mehr Anwendung.

Voraussetzung der Steuer ist der Besitz von unbeweglichen Gütern, von Gebäuden und Baugrundstücken, die sich im Gemeindegebiet befinden, jeglicher Natur und Zweckbestimmung. Die Gemeindeimmobiliensteuer wird jährlich aufgrund der Besitzanteile und der Besitzdauer berechnet. Für den Besitz von Objekten über mindestens 15 Tage ist die Steuer für das gesamte Monat geschuldet.

Die erste Rate muss innerhalb 16. Juni, die zweite Rate muss innerhalb 16. Dezember eingezahlt werden. Fällt der Stichtag auf einen Feiertag, ist die Einzahlungsfrist von rechts wegen auf den ersten darauffolgenden Werktag verlängert.
Für die Einzahlung muss das Formular F24 verwendet werden.

Hebesätze GIS 2024

GIS - Ansuchen Rückerstattung

GIS - Einstufung Zweitwohnung als Hauptwohnung

GIS - Ersatzerklärung angrenzende Wohnung

GIS - Ersatzerklärung Dienstwohnung

GIS - Ersatzerklärung Handelsware

GIS - Ersatzerklärung Hauptwohnung

GIS - Ersatzerklärung Höfegesetz Wohnrecht

GIS - Ersatzerklärung Nutzungsleihe

GIS - Ersatzerklärung Pflege bei Verwandten

GIS -Ersatzerklärung Arbeits oder Studiengründe


01.01.2022

DEU