Bescheinigungen aus dem Meldeamt

Das Meldeamt stellt dem Bürger folgende Bescheinigungen aus:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Familienbogen
  • Bescheinigung der Wohngemeinschaft
  • Staatsbürgerschaftsbescheinigung
  • Bescheinigung über den Genuß der politischen Rechte
  • Zivilstandsbescheinigungen
  • meldeamtliche Geburtsbescheinigung
  • Lebensbescheinigung
  • historische Bescheinigungen
  • Sammelbescheinigungen 
  • Beglaubigung von Lichtbildern.

    Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen normalerweise der Stempelsteuer und werden daher mit einer Stempelmarke versehen. Für bestimmte im Stempelsteuergesetz vorgesehene Zwecke können die Bescheinigungen jedoch auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für:
  • Rentenansuchen
  • Ansuchen um Studienstipendien oder Befreiung von den Studiengebühren
  • Einschreibungen in Kindergärten, Schulen und Oberschulen
  • Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben
  • Anträge um Steuerrückerstattungen, Familienzulagen
  • Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine
    In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Bürger im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen und Betreibern von öffentlichen Diensten eine Selbsterklärung anstelle der Bescheinigungen abgeben kann. Diese ist nicht der Stempelsteuer unterworfen und ersetzt die Bescheinigung in jeder Hinsicht.


Die Bescheinigungen haben folgende Gültigkeit:


  • allgemeine Gültigkeit von 6 Monaten sofern keine Änderungen vorliegen
  • unbegrenzte Gültigkeit, sofern der Interessierte am Fuße der Bescheinigung erklärt, dass sich die in der Bescheinigung angeführten Angaben nicht geändert haben
  • unbegrenzte Gültigkeit, sofern sie Tatsachen betreffen, die sich nicht ändern.


Formulare: Erklärung anstelle einer Bescheinigung
Erklärung anstelle einer Bescheinigung für Minderjährige 

Zuständig

DEU